Gilt nur für Neubauten, ist aber auch für bestehende Wohnräume von Vorteil.
Ab 1. Februar 2015 muss in Niederösterreich in jeder neu gebauten Wohnung und jedem privaten Einfamilienhaus-Neubau ein Rauchmelder installiert werden.
Niederösterreich ist das achte Bundesland, in dem diese Richtlinie in Kraft tritt, nur in Salzburg müssen noch keine Rauchwarnmelder in Neubauten installiert werden. Laut Statistik gibt es in Wohnungen mit Rauchwarnmeldern deutlich weniger Todesfälle durch Rauchgasvergiftung. Bereits in sieben Bundesländern gilt daher die Verordnung, dass in jedem Neubau diese Geräte eingebaut werden müssen.
In Kärnten sind die Eigentümer älterer Immobilien sogar verpflichtet, diese rückwirkend aufzurüsten. „Diese Verpflichtung wird in Niederösterreich nicht gelten.“, sagt Bautechniker Johann Baumgartner von der Niederösterreichischen Landesregierung. Allerdings müssen in jedem Neubau in den Wohnräumen (also auch im Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Hobbyraum usw.) und auch in den Gängen zumindest batteriebetriebene Rauchwarnmelder montiert werden. Die Küche ist von dieser Regelung ausgenommen, weil es in diesem Bereich zu viele Fehlmeldungen gibt.
Auch wenn die Pflicht nur für Neubauten besteht: Auch die Besitzer von bestehenden Häuser bzw. Wohnungen sollten über einen Ankauf von Brandmeldern nachdenken. Verkabelungen sind nicht notwendig, die Brandmelder haben eine 10-Jahres-Batterie.
Viel Sicherheit um wenig Geld!
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(Text: ff-Breitenwaida)