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2. Herbstübung

Diese Pflichtübung von der jede Feuerwehr im Jahr mindestens sechs machen muss, stand unter dem Titel Menschenrettung

Es wurde ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen dargestellt, in denen sich jeweils eine Person (Puppe) befand, die mit dem Hydraulischen Rettungsgerät (Spreizer und Schere) befreit werden musste. Zu Beginn gehören die Fahrzeug stabilisiert, um weitere Erschütterungen für den Verletzten zu vermeiden und dann erst konnte behutsam eine Notöffnung beim Fahrzeug vorgenommen werden. Beide Szenarien waren sehr schwer zu lösen, doch konnten die „Verletzen“ bald der Rettung übergeben werden. Die Nachbesprechung mit den 22 Mann wurde für die sehr gute und ruhige Arbeit mit Applaus beendet.