Am 1. Jänner 2012 wird die Bildung einer Rettungsgasse auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich Pflicht. Im Folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Antworten auf Fragen rund um das Thema:
1. Was ist eine Rettungsgasse?
Als Rettungsgasse wird eine freibleibende Fahrspur bezeichnet, die Einsatzfahrzeugen bei Erliegen des Verkehrs die Durchfahrt ermöglichen soll.
2. Wie wird sie gebildet?
Bei zweispurigen Fahrbahnen sind die Lenker verpflichtet, nach rechts oder links auszuweichen und in der Mitte eine Gasse zu bilden. Bei mehrspurigen Straßenabschnitten müssen die Autofahrer zwischen dem ganz linken und den danebenliegenden rechten Fahrstreifen Platz machen. Dabei soll auch der Pannenstreifen mitbenützt werden. Die Fahrzeuge haben sich parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen und nicht schräg.
3. Wann muss man eine Rettungsgasse bilden?
Die Rettungsgasse muss vorausschauend immer bei Entstehung eines Staus (auch bei täglichen Überlastungsstaus) gebildet werden und nicht erst, wenn es zu einem Unfall kommt oder sich ein Einsatzfahrzeug nähert.
4. Müssen auch Motorradfahrer mitmachen?
Zur Bildung einer Rettungsgasse sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet. Motorradfahrer dürfen – wie alle anderen – die Rettungsgasse nicht befahren.
5. Welchen Nutzen hat die Rettungsgasse?
Einsatzkräfte gelangen so schneller zum Unfallort und können Verletzte schneller versorgen. Erfahrungen aus Nachbarländern wie Deutschland zeigen, dass der Zeitgewinn bis zu vier Minuten beträgt. Eine Minute schneller beim Unfallgeschehen zu sein, steigert die Überlebenschance von Patienten um zehn Prozent. Das bedeutet, eine Rettungsgasse kann die Überlebenschancen um 40 Prozent erhöhen.
6. Auf welchen Straßen muss die Rettungsgasse gebildet werden?
Die neue Vorschrift gilt auf allen (mit blauen Hinweistafeln gekennzeichneten) Autobahnen und Schnellstraßen bzw. auf Autostraßen mit mehr als einer Richtungsfahrbahn.
7. In welchen Ländern gibt es so etwas schon?
In Deutschland und Tschechien ist die Rettungsgasse bereits seit Jahren gesetzliche Vorschrift, in Slowenien und der Schweiz empfohlen bzw. gelebte Praxis.
8. Welche Strafen drohen, wenn man die Vorschrift missachtet?
Für das „Nichtbilden“ der Rettungsgasse droht eine Strafe von bis zu 726 Euro, das Behindern von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes oder der Pannenhilfe wird mit bis zu 2.180 Euro geahndet. Es gibt keine Übergangsfristen oder Toleranzzeiträume, das Gesetz gilt ab 1. Jänner.
Text&Fotos: www.orf.at